Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch die Medienagentur/Druckerei.
Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug. Nettorechnungsbeträge unter € 100,- und Dienstleistungen, wie die Anfertigung von Unternehmensbildentwürfen oder Internet-Seiten, sind sofort rein netto fällig. Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer Materialien durch die Medienagentur/Druckerei hat diese das Recht, hierfür Sofortzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers berechtigt uns, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Dies gilt auch, wenn ein Zahlungsziel überschritten wird. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Gegenüber unseren Ansprüchen können Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht geltend gemacht werden, soweit die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Gerichtsstand ist Hof/Saale.
Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers.
ist die Medienagentur/Druckerei nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrages verursacht ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann nicht verlangt werden.
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Soweit es sich um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt, sind Beanstandungen innerhalb eines Jahres zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen (Mangelfall) sind wir zunächst nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung bleibt der Anspruch auf Minderung gegeben. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials können wir nur im Rahmen der Bedingungen des jeweiligen Zulieferanten verantwortlich gemacht werden. In einem solchen Fall treten wir auf Verlangen unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber ab. Bei Durchschreibesätzen, deren Einzelblätter maschinell zusammengetragen und geleimt werden, kann eine Fehlerquote von 10 Stück je 1000 Sätze nicht beanstandet werden.
gleichwohl welcher Art, ist der Medienagentur/Druckerei frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Die zur Herstellung benötigten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Satzdaten, Reinzeichnungen und Druckplatten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Medienagentur/Druckerei und werden nicht ausgeliefert. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergl. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung der Medienagentur/Druckerei. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druck- und Werbevorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Die Medienagentur/Druckerei übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie Texte, Zeichnungen, Bilder, Videos usw. hinsichtlich Urheber- und Vervielfältigungsrecht.
Wenn die der Medienagentur/Druckerei übergebenen Manuskripte, Originale, Druckdaten, Datenträger, Druckunterlagen, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von den Mediengestaltern nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Medienagentur/Druckerei druckreif erklärt zurückzugeben. Die Medienagentur/Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Telefon aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
Im allgemeinen liefert die Medienagentur/Druckerei die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- und besonders schwierigem Druck auf 10% jeweils zuzüglich der Toleranzsätze der Papiererzeuger.
Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über € 250,- liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Quartalsende.
wie z. B. Druckarbeiten, Reinzeichnungen, Filme, Klischees, Druckdaten, Datenträger, Druckunterlagen, fremde Papiere usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.
– sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist – verursacht durch Krieg, Streik, unverschuldeten Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Medienagentur/Druckerei für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.